Mittwoch, 10. Dezember
Raucherentwöhnungsseminare können steuerfrei sein (BFH)
Die Durchführung von Raucherentwöhnungsseminaren kann als vorbeugende Maßnahme des Gesundheitsschutzes bei Vorliegen einer medizinischen Indikation eine steuerfreie Heilbehandlung sein. Die von Betriebsärzten vorgenommene Sammelüberweisung von Arbeitnehmern zur Teilnahme an Raucherentwöhnungsseminaren genügt den Anforderungen an die gebotene medizinische Indikation, wenn sie auf medizinischen Feststellungen der Betriebsärzte beruht (BFH, Urteil v. 26.8.2014 - XI R 19/12; veröffentlicht am 3.12.2014).
