Donnerstag, 03. Januar
Prüfung der Geschäftsunterlagen einer Taxizentrale (BFH)
Auskunftspflichtiger Auftraggeber im Sinne des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes kann auch eine Taxizentrale sein. Damit dürfen ihre Geschäftsunterlagen, aus denen sich Umfang und Beschäftigungsdauer der Fahrer der angeschlossenen Taxiunternehmen ergibt, von der Zollverwaltung eingesehen und geprüft werden (BFH, Urteil v. 23.10.2012 - VII R 41/10; veröffentlicht am 2.1.2013).
