Samstag, 10. Oktober
Prozesskosten bei Erbrechtsstreitigkeiten (FG)
Die Kosten eines Rechtsstreits (Anwalts- und Gerichtskosten) um erbrechtliche Auskunfts- und Pflichtteilsansprüche sind nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar (FG Schleswig-Holstein, Urteil v. 18.3.2015 - 2 K 256/12; Revision anhängig).
