Samstag, 21. April
Prozesskosten als agB (FG)
Prozesskosten, die im Rahmen von Verfahren zum Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung (HKÜ) entstanden sind, sind als außergewöhnliche Belastungen abziehbar (FG Düsseldorf, Urteil v. 13.03.2018 - 13 K 3024/17 E; Revision zugelassen).