Samstag, 29. November
Progressionsvorbehalt und Arbeitnehmer-Pauschbetrag (BFH)
Zur Berechnung des Progressionsvorbehalts sind steuerfreie Leistungen - hier: Elterngeld - nicht um den Arbeitnehmer-Pauschbetrag zu vermindern, wenn bei der Ermittlung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit den Pauschbetrag übersteigende Werbungskosten abgezogen wurden (BFH, Urteil v. 25.9.2014 - III R 61/12; veröffentlicht am 26.11.2014).
