Montag, 27. April
Private Nutzungsanteile für Fahrschulfahrzeuge (FG)
Nach dem Wortlaut des § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG wird von der dort getroffenen pauschalierenden Bewertungsregel jegliches zum Betriebsvermögen des Steuerpflichtigen zählendes Fahrzeug erfasst. Nach dem Sinn und Zweck der Vorschrift ist es nicht geboten, Fahrschulfahrzeuge vom Anwendungsbereich des § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG auszunehmen (FG München, Urteil v. 29.9.2014 - 7 K 1861/13; rechtskräftig).
