Mittwoch, 21. August
Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung für Rentner (FG)
Rentner sind nach Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes auch dann zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet, wenn ihnen das Finanzamt in dem vor Inkrafttreten der Neuregelung ergangenen (letzten) Einkommensteuerbescheid mitgeteilt hat, dass sie nicht mehr zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet seien (FG Rheinland-Pfalz, Beschluss v. 24.7.2013 - 4 V 1522/13).
