Mittwoch, 17. August
Pflegeaufwendungen als außergewöhnliche Belastungen (FG)
Die Abziehbarkeit von Pflegeaufwendungen als agB setzt nicht voraus, dass die Pflegeleistungen von besonders qualifizierten Pflegefachkräften erbracht werden. Die Aufwendungen für die Grundpflege sind voll, jene für die hauswirtschaftliche Versorgung dagegen nur für die Dauer des bescheinigten täglichen Unterstützungsbedarfs absetzbar (FG Baden-Württemberg, Urteil v. 21.06.2016 - 5 K 2714/15; Revision zugelassen).
