Samstag, 16. Januar
Personenbeförderungsleistungen im öffentlichen Nahverkehr durch Taxen (BFH)
Für die Steuerermäßigung nach § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG ist es - entgegen Abschn. 12.13 Abs. 7 Satz 6 UStAE - unbeachtlich, wenn der Unternehmer die Personenbeförderungsleistung nicht selbst durchführt, sondern durch einen Subunternehmer durchführen lässt (BFH, Urteil v. 23.9.2015 - V R 4/15; veröffentlicht am 13.1.2016).
