Dienstag, 21. Mai
Persönlichkeitsrechtsverletzende Suchergänzungsvorschläge (BGH)
Ein Suchmaschinenbetreiber muss automatische Suchvorschläge entfernen, sofern diese Persönlichkeitsrechte verletzen. Die Verantwortlichkeit des Betreiber beginnt allerdings erst dann, wenn er Kenntnis von der rechtswidrigen Verletzung des Persönlichkeitsrechts erlangt hat (BGH, Urteil v. 14.5.2013 - VI ZR 269/12).
