Mittwoch, 21. Januar
Pensionspferdehaltung von "Freizeitpferden" (BFH)
Die Umsätze eines Landwirts aus dem Einstellen, Füttern und Betreuen von nicht zu land- oder forstwirtschaftlichen Zwecken gehaltenen Pferden unterliegen nicht der Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG und sind dem Regelsteuersatz zu unterwerfen (BFH, Urteil v. 10.9.2014 - XI R 33/13; veröffentlicht am 14.1.2015).
