Freitag, 25. Juli
Passivierung einer Verbindlichkeit trotz Rangrücktritt (FG)
Eine Verbindlichkeit, die nur aus einem künftigen Handelsbilanzgewinn oder einem etwaigen Liquidationsüberschuss erfüllt zu werden braucht, ist zu passivieren (FG Niedersachsen, Urteil v. 12.6.2014 - 6 K 324/12; Revision zugelassen).
