Mittwoch, 12. Oktober
Ortsübliche Miete bei Vermietung an Angehörige (FG)
Ein Mietspiegel für Wohnungen in Mehrfamilienhäusern kann als Anhaltspunkt für den Mietpreis eines vergleichbaren Einfamilienhauses gelten. Ferner ist im Voraus gezahlter Unterhalt auch dann im Jahr der Zahlung als agB vom Gesamtbetrag der Einkünfte abziehbar, wenn die Zahlung im Dezember erfolgt und der geleistete Betrag als Unterhalt für das nächste Jahr anzusehen ist (FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 18.02.2016 - 5 K 4220/12; Revision anhängig).
