Samstag, 11. Oktober
Ort der Lieferung nach Bearbeitung des Liefergegenstands (EuGH)
Der EuGH hat zur Bestimmung des Ortes einer Lieferung Stellung genommen. Im zu entscheidenden Fall war der Verkäufer in einem anderen Mitgliedstaat als der Erwerber ansässig. Der Verkäufer hatte den Liefergegenstand durch einen in diesem anderen Mitgliedstaat ansässigen Dienstleister einer Endbearbeitung unterziehen lassen, mit der die Eignung des Gegenstands für die Lieferung hergestellt werden sollte. Im Anschluss daran ließ der Verkäufer den bearbeiteten Liefergegenstand durch den Dienstleister zum Erwerber befördern. Nach der Entscheidung des EuGH wurde die Lieferung im Mitgliedstaat des Erwerbers bewirkt (EuGH, Urteil v. 10.2.2014 - Rs. C-446/13, Société Fonderie 2A).
