Dienstag, 31. Januar
Organisatorische Eingliederung des Organträgers (BFH)
Eine organisatorische Eingliederung ist auch ohne Personenidentität in den Leitungsgremien des Organträgers und der Organgesellschaft gegeben, wenn der nominell bestellte Geschäftsführer der Organgesellschaft die Weisungen der Gesellschafterversammlung sowie eines angestellten Dritten zu befolgen hat, der auf die Willensbildung der Gesellschafterversammlung einwirken kann und der zudem alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer des Organträgers ist (BFH, Urteil vom 12.10.2016 - XI R 30/14; veröffentlicht am 25.01.2017).
