Samstag, 15. Juni
Offensichtlich verkehrsgünstige Umwegstrecke (FG)
Eine längere Fahrstrecke ist nicht offensichtlich verkehrsgünstiger, wenn sie bei ständig wechselnden Verkehrsverhältnissen nur bei bestimmten Verkehrslagen Vorteile gegenüber der kürzesten nutzbaren Straßenverbindung bietet und eine Entscheidung, welche Strecke genutzt wird, vor jeder Fahrt neu anhand der aktuellen Verkehrslage getroffen werden müsste (FG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 21.2.2013 - 4 K 1810/11).
