Donnerstag, 17. November
Offene Kirchensteuern des Erblassers (BFH)
Zahlt der Erbe die offenen Kirchensteuern des Erblassers, kann er sie als Sonderausgaben im Jahr der Zahlung abziehen (BFH, Urteil v. 21.07.2016 - X R 43/13; veröffentlicht am 16.11.2016).
