Dienstag, 18. November
OFD Münster: Keine Statusbescheinigung für Abgeltungsteuer?
Bei der ab dem 1.1.2009 geltenden Abgeltungsteuer ist der Kapitalertragsteuerabzug in bestimmten Fällen davon abhängig, ob die Kapitalerträge durch einen Gewerbebetrieb erzielt werden oder zu den Vermietungseinkünften gehören. Um den Nachweis zu erbringen, dass ein Konto zum Betriebsvermögen, zu Vermietungseinkünften oder zum Privatvermögen gehört, hat die Deutsche Bank einige ihrer Kunden aufgefordert, entsprechende Bescheinigungen des Finanzamts einzuholen. Die Vfg. der OFD Münster v. 28.10.2008 - Kurzinfo ESt 32/2008 ordnet an, keine solche Bescheinigungen auszustellen.
