Mittwoch, 30. Juli
Nutzung einer Wohnung im Elternhaus als eigener Hausstand (BFH)
Kann der Steuerpflichtige nicht nachweisen, dass er überhaupt etwas zum Haushalt beiträgt und halten die Eltern des erwachsenen Steuerpflichtigen, der bereits mehrere Jahre nicht mehr zu Hause gewohnt hat, die Wohnung nur vor, liegt kein eigener Hausstand des Kindes vor (BFH, Urteil v. 10.4.2014 - VI R 79/13, NV; veröffentlicht am 23.7.2014).
