Dienstag, 27. Oktober
Niedersächsisches Finanzgericht gewährt Aussetzung der Vollziehung (FG)
Der 7. Senat des Niedersächsischen Finanzgerichts hat die Vollziehung eines Bescheids über die Festsetzung eines Solidaritätszuschlags in voller Höhe aufgehoben. Nach Auffassung des Senats bestehen ernstliche Zweifel an der Rechtsmäßigkeit des angefochtenen Bescheides über die Festsetzung des Solidaritätszuschlags für das Jahr 2012, weil der Senat von der Verfassungswidrigkeit des der Steuerfestsetzung zugrunde liegenden Solidaritätszuschlaggesetzes überzeugt ist (FG Niedersachsen, Beschluss v. 22.9.2015 - 7 V 89/14; Beschwerde zugelassen).
