Mittwoch, 28. August
Niedersächsisches FG hält Soli für verfassungswidrig (FG)
Der 7. Senat des Niedersächsischen Finanzgerichts hat am 21.8.2013 in dem Klageverfahren 7 K 143/08 entschieden, dass das Verfahren nach Art. 100 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) ausgesetzt und eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) darüber eingeholt wird, ob die Regelungen im Solidaritätszuschlaggesetz (SolZG) verfassungswidrig sind.
