Dienstag, 18. Februar
Nichtgewährung rechtlichen Gehörs bei Einspruchsentscheidung (FG)
Verwirft die Familienkasse einen nach ihrer Auffassung verspätet eingelegten Einspruch, hat sie den Einspruchsführer auf den verspäteten Eingang hinzuweisen und ihm Gelegenheit zu geben, sich dazu zu äußern (FG Münster, Urteil v. 9.1.2014 - 3 K 3794/13 Kg).
