Freitag, 14. Januar
Nichtbesteuerung aufgrund wechselseitiger Leistungsortdefinition zulässig (EuGH)
Werden Leasingverhältnisse in Deutschland als Lieferung und im Vereinigten Königreich als sonstige Leistung qualifiziert und führt dies über die Bestimmung des Leistungsorts insgesamt dazu, dass der Umsatz nicht besteuert wird, stellt dies keinen Rechtsmissbrauch dar (EuGH, Urteil v. 22.12.2010 - C-277/09).
