Sonntag, 21. Januar
Nicht lückenlos fortlaufende Rechnungsnummern (FG)
Verwendet ein Unternehmer keine lückenlos fortlaufenden Rechnungsnummern, so berechtigt dies alleine nicht das FA zur Erhöhung des Gewinns durch Schätzung eines "Un"-Sicherheitszuschlags (FG Köln, Urteil v. 07.12.2017 - 15 K 1122/16; Revision zugelassen).
