Samstag, 29. April
Nicht ausreichend begründete vorzeitige Anforderung der ESt-Erklärung (BFH)
Ein nicht ausreichend begründeter (und damit rechtswidriger) Ermessensverwaltungsakt kann nicht durch das Nachschieben einer Begründung "geheilt" werden, wenn er sich vor der Einlegung des Einspruchs bereits erledigt hat (BFH, Urteil vom 17.01.2017 - VIII R 52/14; veröffentlicht am 26.04.2017).
