Donnerstag, 09. April
Nicht ausgenutzte Steuerermäßigungsbeträge für Handwerkerleistungen (BFH)
Entsteht wegen der Inanspruchnahme der Steuerermäßigung nach § 35a EStG ein Anrechnungsüberhang, kann der Stpfl. weder die Festsetzung einer negativen Einkommensteuer noch die Feststellung einer rück- oder vortragsfähigen Steuerermäßigung beanspruchen. Diese Regelung ist verfassungsgemäß.
