Mittwoch, 03. September
Neues zur Besteuerung von Betriebsveranstaltungen (OFD)
Die Finanzverwaltung hat sich dazu entschlossen, die jüngsten BFH-Urteile zur Berechnung der 110-Euro-Freigrenze bei Betriebsveranstaltungen zunächst nicht im BStBl II zu veröffentlichen. Die Urteilsgrundsätze sind daher derzeit für die Finanzverwaltung nicht anzuwenden. Es gelten weiterhin die Grundsätze von R 19.5 LStR (OFD NRW v. 14.7.2014 - Kurzinfo LSt 5/2014).
