Montag, 23. April
Neuer Vorläufigkeitsvermerk (Finanzbehörden der Länder)
Feststellungen der Einheitswerte für Grundstücke sowie Festsetzungen des Grundsteuermessbetrags sind im Rahmen der verfahrensrechtlichen Möglichkeiten hinsichtlich der Frage, ob die Vorschriften über die Einheitsbewertung des Grundvermögens verfassungsgemäß sind, vorläufig durchzuführen (Gleich lautende Erlasse v. 19.4.2012).
