Freitag, 28. Juli
Negatives Kapitalkonto bei Auflösung einer KG (BFH)
Ein Veräußerungsgewinn aus dem Wegfall eines negativen Kapitalkontos in Folge der Auflösung einer KG ist auch im Anwendungsbereich des § 52 Abs. 33 Satz 3 EStG (nunmehr § 52 Abs. 24 Satz 3 EStG) erst in dem Zeitpunkt realisiert, in dem feststeht, dass das negative Kapitalkonto nicht mehr durch Gewinne oder Einlageforderungen aufgefüllt werden kann (BFH, Urteil vom 30.03.17 - IV R 9/15; veröffentlicht am 19.07.2017).
