Dienstag, 02. Oktober
Nebenleistungen und Raummietvertrag als einheitliche Leistung (EuGH)
Der EuGH hat entscheiden, dass eine Vermietung von Grundstücken und die mit dieser Vermietung zusammenhängenden Dienstleistungen (z.B. Reparatur, Dekoration und Reinigung der Gebäudefassaden, Wartung und Reparatur von Maschinen und von Heizungsanlagen, Beleuchtung der Gemeinschaftsräume, Warm- und Kaltwasserversorgung, Personal für die Verwaltung und Sicherheit der Gebäude, Reinigung von Gemeinschaftsräumen etc.), hinsichtlich der Mehrwertsteuer eine einheitliche Leistung darstellen können (EuGH, Urteil v. 27.9.2012 - Rs. C-392/11; Field Fisher Waterhouse).
