Dienstag, 02. April
Nebeneinander von Progressionsvorbehalt und Tarifermäßigung (BFH)
Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG) und Tarifermäßigung (§ 34 Abs. 1 EStG) sind nebeneinander anwendbar. Dies hat zur Folge, dass sich ein negativer Progressionsvorbehalt im Rahmen der Ermittlung des Steuerbetrags nach § 34 Abs. 1 Satz 3 EStG wegen des niedrigeren Steuersatzes notwendig steuermindernd auswirkt (BFH, Urteil v. 11.12.2012 - IX R 23/11; veröffentlicht am 20.3.2013).
