Freitag, 11. November
Narkoseleistungen bei Schönheitsoperation nicht steuerbefreit (BFH)
Narkoseleistungen, die im Zusammenhang mit medizinisch nicht indizierten kosmetischen Operationen erbracht werden, sind nicht nach § 4 Nr. 14 UStG von der Umsatzsteuer befreit (BFH, Beschluss v. 6.9.2011 - V B 64/11, NV; veröffentlicht am 2.11.2011).
