Donnerstag, 08. September
Nahrungsergänzungsmittel als außergewöhnliche Belastung (FG)
Aufwendungen für Nahrungsergänzungsmittel sind nicht als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig (FG Niedersachsen, Urteil v. 10.5.2011 - 12 K 127/10; Revision zugelassen).
