Donnerstag, 17. Februar
Nachweis einer nur betrieblichen Nutzung eines Kfz (BFH)
Der Anscheinsbeweis spricht dafür, dass ein PKW typischerweise nicht nur vereinzelt und gelegentlich für private Zwecke verwendet wird. Es ist daher Sache des Unternehmers, diesen Anscheinsbeweis zu erschüttern oder zu entkräften (BFH, Beschluss v. 27.12.2010 - XI B 7/10, NV; veröffentlicht am 2.2.2011).
