Dienstag, 05. Februar
Nachweis der tatsächlichen Bewirkung einer Lieferung (EuGH)
Dem Empfänger einer Rechnung, der weder wusste noch wissen konnte, dass der betreffende Umsatz in eine vom Aussteller der Rechnung begangene Steuerhinterziehung einbezogen war, kann der Vorsteuerabzug grds. nicht versagt werden. Dabei ist es Sache des nationalen Gerichts anhand objektiver Gesichtspunkte zu prüfen, ob der Rechnungsempfänger wusste oder wissen musste, dass der entsprechende Umsatz in eine Hinterziehung einbezogen war (EuGH, Urteile v. 31.1.2013 - Rs. C-643/11 und C-642/11).
