Freitag, 13. Juli
Nachweis der bargeldlosen Zahlung bei Kinderbetreuungskosten (BFH)
Die Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten nur bei Nachweis der Zahlung auf das Konto des Leistungserbringers ist nicht zu beanstanden. Die Ungleichbehandlung zwischen baren und unbaren Zahlungsvorgängen ist insbesondere durch das am Gemeinwohl orientierte Ziel gerechtfertigt, die Schwarzarbeit im Privathaushalt zu bekämpfen (BFH, Beschluss v. 8.5.2012 - III B 2/11, NV; veröffentlicht am 4.7.2012).
