Samstag, 21. Juni
Nachträgliche Veränderung des Veräußerungspreises (BFH)
Eine nachträgliche Veränderungen des Veräußerungspreises aus einem Anteilsverkauf (hier infolge eines Streitvergleichs) sowie nachträglich angefallene Veräußerungskosten wirken gewinnmindernd auf den Veräußerungszeitpunkt zurück. Das betrifft nicht nur die nach § 8b Abs. 2 und 3 KStG 2002 (außerbilanziell) vorzunehmende Einkommenskorrektur, sondern auch die (ebenfalls außerbilanziell) vorzunehmende (Gegen-)Korrektur des daraus abzuleitenden steuerbilanziellen Gewinns (zum Teil entgegen BMF-Schreiben v. 13.3.2008, BStBl I 2008, 506; BFH, Urteil v. 12.3.2014 - I R 55/13; veröffentlicht am 18.6.2014).
