Sonntag, 27. August
Nachträgliche Geltendmachung von haushaltsnahen Dienstleistungen (FG)
Ein Steuerpflichtiger, der von Beruf Steuerberater ist, kann auch nach Eintritt der Bestandskraft Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen für eine von ihm angemietete Wohnung gemäß § 35a EStG geltend machen, wenn er von diesen Aufwendungen aufgrund der Betriebskostenabrechnung der Verwaltergesellschaft erst nach Durchführung der Veranlagung dem Grunde und der Höhe nach Kenntnis erlangt hat (FG Köln, Urteil vom 24.08.2016 - 11 K 1319/16; NZB anhängig).
