Mittwoch, 20. August
Nachträgliche Bildung eines Investitionsabzugsbetrags (FG)
Wird ein in Anspruch genommener Investitionsabzugsbetrag nach § 7g Abs. 3 EStG rückgängig gemacht, kann zur Kompensation dieser gewinnerhöhenden Rückgängigmachung nachträglich ein Investitionsabzugsbetrag für ein anderes, tatsächlich angeschafftes Wirtschaftsgut gebildet werden. Eine nachträgliche Bildung kommt auch dann in Betracht, wenn ein Steuerbescheid zwischenzeitlich formell bestandskräftig war, nunmehr aber wegen einer Gewinnerhöhung infolge eines Änderungsbescheids einen Korrekturrahmen i.S. des § 351 Abs. 1 AO, § 42 FGO bietet (FG Sachsen, Urteil v. 15.7.2014 - 6 K 824/14).
