Samstag, 31. Oktober
Nachträgliche Anschaffungskosten als rückwirkendes Ereignis (BFH)
Der Änderung eines bestandskräftigen Einkommensteuerbescheids gemäß § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO wegen eines rückwirkenden Ereignisses steht nicht entgegen, dass der Sachverhalt, auf den sich das Ereignis auswirkt (hier: Veräußerung einer qualifizierten Beteiligung, Entstehung nachträglicher Anschaffungskosten), im Ausgangsbescheid nicht berücksichtigt war (BFH, Urteil v. 16.6.2015 - IX R 30/14; veröffentlicht am 21.10.2015).
