Montag, 06. Februar
Nacherklärung von Rentenbezügen und Steuerhinterziehung (FG)
Macht ein Steuerpflichtiger im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung keine Angaben über den Bezug einer Berufsunfähigkeitsrente, verwirklicht er regelmäßig eine die zehnjährige Festsetzungsfrist auslösende Steuerhinterziehung. Hat der Steuerpflichtige Zweifel hinsichtlich der Steuerpflicht, ist er grds. zur Einholung eines fachkundigen Rates verpflichtet (FG Köln, Urteil v. 22.6.2011 - 4 K 950/08).
