Mittwoch, 28. August
Nachbarschaftliche Altenpflege als gewerbliche Tätigkeit (BFH)
Der BFH hat entschieden, dass die Erbringung hauswirtschaftlicher und pflegerischer Dienstleistungen grds. eine gewerbliche Tätigkeit darstellt. Des Weiteren hat er klargestellt, dass für die wirksame Ausübung des Wahlrechts auf Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschussrechnung eine bloße Erklärung des Steuerpflichtigen nicht genügt. Zwar sei dafür die Vorlage von Aufzeichnungen nicht geboten; zumindest das Erstellen und Sammeln von Einnahmen- und Ausgabenbelegen bleibe aber erforderlich (BFH, Urteil v. 20.3.2013 - X R 15/11; NV; veröffentlicht am 21.8.2013).
