Donnerstag, 15. Januar
Moderation von Werbesendungen keine freiberufliche Tätigkeit (BFH)
Der VIII. Senat des BFH hat entschieden, dass die selbständige Tätigkeit einer Moderatorin von Werbesendungen für einen Verkaufssender - im Streitfall Präsentation von Produkten aus den Bereichen Wellness, Kosmetik, Gesundheit sowie Reisen - nicht zu Einkünften aus selbstständiger Arbeit, sondern zu Einkünften aus Gewerbebetrieb führt, die der Gewerbesteuer unterliegen (BFH, Urteil v. 16.9.2014 - VIII R 5/12; veröffentlicht am 1.7.2015).
