Freitag, 26. März
Mittelpunkt der beruflichen Betätigung eines Außendienstmitarbeiters (FG)
Das Arbeitszimmer eines Außendienstmitarbeiters im Prüfdienst der Deutschen Rentenversicherung (sog. Insolvenzprüfer) stellt den Mittelpunkt seiner gesamten Betätigung dar. Demgemäß sind die Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer in voller Höhe als WK berücksichtigungsfähig (FG Niedersachsen, urteil Finanzgericht v. 17.11.2009 - 11 K 98/08).
