Dienstag, 09. Februar
Missglückte Umstrukturierung einer Betriebsaufspaltung (FG)
Die Einbringung des Besitzeinzelunternehmens in die Betriebsgesellschaft (GmbH) ist nicht zu Buchwerten möglich, wenn ein Miteigentumsanteil an einem bebauten Grundstück notwendiges Betriebsvermögen und wesentliche Betriebsgrundlage des Besitzunternehmens gewesen und dieser Miteigentumsanteil nicht auf die GmbH übertragen worden ist. Infolgedessen ist ein Aufgabegewinn zu versteuern (FG Baden-Württemberg, Urteil v. 10.12.2015 - 1 K 3485/13; Revision zugelassen).
