Dienstag, 05. März
Mindestangaben eines Fahrtenbuchs (BFH)
Es liegt kein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch vor, wenn der Kläger die unzureichenden Angaben im Fahrtenbuch selbst durch vom Arbeitgeber stammende Listen und Ausdrucke des Terminkalenders ergänzt und vervollständigt (BFH, Urteil v. 13.11.2012 - VI R 3/12, NV; veröffentlicht am 27.2.2013).
