Donnerstag, 24. Mai
Mindestanforderungen an ein Fahrtenbuch (BFH)
Der Senat hält an seiner mittlerweile ständigen Rechtsprechung (Urteil v. 16.3.2006 - VI R 87/04) fest, dass ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch insbesondere Datum und Ziel der jeweiligen Fahrten ausweisen muss. Es reicht nicht, wenn als Fahrtziele jeweils nur Straßennamen angegeben sind und diese Angaben erst mit nachträglich erstellten Auflistungen präzisiert werden (BFH, Urteil v. 1.3.2012 - VI R 33/10; veröffentlicht am 23.5.2012).
