Mittwoch, 18. Mai
Meistgebot als Bemessungsgrundlage (BFH)
Beim Erwerb einer Eigentumswohnung im Wege der Zwangsversteigerung ist das Meistgebot als Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer nicht um die anteilige Instandhaltungsrückstellung zu mindern (BFH, Urteil v. 2.3.2016 - II R 27/14; veröffentlicht am 11.5.2016).
