Mittwoch, 28. September
Meisterbonus mindert Fortbildungskosten nicht (FG)
Aufwendungen eines nichtselbständig tätigen Gesellen im Zusammenhang mit der Ablegung der Meisterprüfung sind Berufsfortbildungskosten und damit Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Diese sind nicht um einen erhaltenen Meisterbonus zu kürzen (FG München, Urteil v. 30.05.2016 - 15 K 474/16; Revision zugelassen).
