Freitag, 18. Juli
Mehrwertsteuer auf elektronische Dienstleistungen (BMF)
Kauft ein Kunde in Deutschland bei einem Händler im europäischen Ausland z.B. ein e-Book, fällt künftig die Umsatzsteuer in Deutschland an und nicht mehr im Heimatstaat des Anbieters. Der Bundesrat hat am 11.7.2014 dieser ab 1.1.2015 geltenden Neuregelung zugestimmt und damit eine europäische Vorgabe umgesetzt. Für die betroffenen Unternehmen wird zeitgleich eine Vereinfachung im Verfahren durch den so genannten Mini-One-Stop-Shop eingeführt.
